Häufige Fragen zum Thema Corona-Schutzimpfung (FAQ)
Fragen zur Impfung durch den AMD der BG BAU
Ab wann wird die Impfung beim AMD der BG BAU angeboten?
Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des AMD der BG BAU bieten seit dem 7. Juni 2021 Impfungen gegen das Coronavirus an.
Wer wird durch den AMD der BG BAU geimpft?
Das Impfangebot des AMD der BG BAU richtet sich an Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Die Impfungen werden bundesweit in 60 AMD-Zentren durchgeführt.
Wie läuft die Terminvergabe ab?
Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die an Impfterminen für ihre Beschäftigten interessiert sind, wenden sich bitte an das für sie zuständige AMD-Zentrum.
Welcher Impfstoff wird geimpft?
Die Betriebsärztinnen und -ärzte des AMD der BG BAU verimpfen die Impfstoffe, die an den AMD geliefert werden. Dabei handelt es sich um Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller.
Was muss zur Impfung mitgebracht werden?
Zur Impfung sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Ausgefüllter Anamnesebogen und unterschriebene Einverständniserklärung https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile
- Unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt (mRNA- oder Vektor-Impfstoff)
mRNA-Impfstoff: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
Vektor-Impfstoff: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile - Impfpass (falls vorhanden)
- Einverständniserklärung zum Datenschutz
Wird ein Impfnachweis ausgestellt?
Die Corona-Schutzimpfung wird im Impfpass dokumentiert. Wenn kein Impfpass vorhanden ist, wird eine Ersatzbestätigung ausgestellt.
Können die Impfungen auch im Betrieb durchgeführt werden?
Bitte wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Zentrum.
Ist die Impfung für die Mitgliedsunternehmen kostenpflichtig?
Impfstoff und Impfbesteck selbst werden durch Bund und Länder kostenfrei bereitgestellt. Es gibt jedoch leider keine rechtliche Grundlage, die weiteren Aufwände für die Impfungen über die Umlage der Mitgliedsunternehmen der BG BAU zu finanzieren. Daher wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 29 EUR pro Auffrischungsimpfung und eine Aufwandspauschale in Höhe von 39 EUR pro Erst- und Zweitimpfung erhoben. Für Impfungen im Außendienst wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 250 EUR pro Einsatzort erhoben. Diese Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit.