Arbeitsmedizinische Vorsorge – damit Ihre Beschäftigten leistungsfähig bleiben
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt Unternehmen dabei, Belastungen frühzeitig zu erkennen und die Einsatzfähigkeit der Mitarbeitenden zu sichern.
Für angeschlossene Betriebe sind unsere Leistungen bereits abgedeckt – ohne zusätzliche Kosten.
- Gesundheit im Blick – arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb
- Quelle: mit KI erstellt
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Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein vertrauliches Gespräch zwischen einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt und der oder dem Beschäftigten.
Im Mittelpunkt steht die Frage:
Wie wirken sich die konkreten Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit aus – und was kann präventiv verbessert werden?
Eine weiterführende Untersuchung ist nicht automatisch Bestandteil der Vorsorge. Sie erfolgt nur, wenn sie medizinisch sinnvoll ist und die betreffende Person zustimmt.
Rechtliche Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
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Warum ist arbeitsmedizinische Vorsorge sinnvoll?
In der Bau- und Reinigungsbranche bestehen besondere Belastungen:
- körperlich schwere Arbeit
- Lärm
- Staub
- Vibrationen
- Arbeiten bei Hitze und UV-Strahlung
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft dabei:
- gesundheitliche Belastungen früh zu erkennen
- Ausfallzeiten zu reduzieren
- geeignete Schutzmaßnahmen zu prüfen
- langfristige Einsatzfähigkeit zu sichern
- rechtliche Anforderungen zu erfüllen
Sie ist kein Kontrollinstrument, sondern ein präventives Beratungsangebot.
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Ihr Nutzen als Unternehmen
Als Unternehmen profitieren Sie mehrfach:
- Rechtssicherheit bei gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgen
- Unterstützung bei der Organisation und Dokumentation
- Früherkennung möglicher gesundheitlicher Risiken
- Weniger ungeplante Ausfälle
- Klare Empfehlungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
Wichtig: Für angeschlossene Betriebe entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Was haben Beschäftigte davon?
Für Beschäftigte bedeutet arbeitsmedizinische Vorsorge:
- Vertrauliches Gespräch unter ärztlicher Schweigepflicht
- Individuelle Beratung zu Belastungen am Arbeitsplatz
- Klärung gesundheitlicher Fragen mit Arbeitsplatzbezug
- Unterstützung bei der langfristigen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
Medizinische Details werden nicht an den Betrieb weitergegeben.
Der Arbeitgeber erhält keine Diagnosen.
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So läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge ab
- Sie prüfen den Bedarf anhand der Gefährdungsbeurteilung und melden Ihren Bedarf an uns.
- Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.
- Die Vorsorge findet entweder bei uns im Zentrum oder ggf. auch vor Ort auf einem unserer Untersuchungsmobile oder direkt im Betrieb statt.
- Falls erforderlich, erfolgt eine Untersuchung nur nach vorheriger Einwilligung.
- Sie erhalten die notwendige Bescheinigung zur Dokumentation.
Der Ablauf ist strukturiert und praxisnah organisiert.
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Wie beantragen Sie die Leistung?
Für angeschlossene Betriebe
Wenn Ihr Betrieb dem ASD angeschlossen ist, sind die Leistungen bereits abgedeckt.
So gehen Sie vor:
- Kontaktaufnahme über das Formular oder telefonisch
- Abstimmung der betroffenen Tätigkeiten
- Terminvereinbarung
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Noch nicht dem ASD angeschlossen?
Wenn Ihr Betrieb noch keinen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt hat, informieren wir Sie gern über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem ASD der BG BAU.
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Häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Nein. Die Vorsorge ist in erster Linie ein freiwilliges Beratungsgespräch. Weiterführende Untersuchungen erfolgen nur bei medizinischer Notwendigkeit und Zustimmung.
Nein. Medizinische Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Für angeschlossene Betriebe nicht.
In bestimmten Fällen ja. Grundlage ist die ArbMedVV.