Arbeitsschutzausschuss (ASA) – Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert steuern

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bringt alle relevanten Akteure im Betrieb an einen Tisch und sorgt dafür, dass Arbeitsschutz praxisnah umgesetzt wird.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und inhaltlichen Gestaltung ihres ASA.

Für Betriebe, die dem ASD angeschlossen sind, ist unsere Unterstützung bereits abgedeckt – ohne zusätzliche Kosten.

Ein Mitarbeiter des AMD erläutert in einer Besprechung des Arbeitsschutzausschusses Inhalte anhand eines Tablets, während mehrere Teilnehmende gemeinsam Arbeitsschutzmaßnahmen abstimmen.
  • Arbeitsschutzausschuss: AMD im Austausch mit dem Team
  • Quelle: mit KI erstellt
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Arbeitsschutz gemeinsam steuern – mit klarer Struktur

Im Arbeitsalltag laufen viele Themen parallel:

  • Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle
  • Gefährdungen auf Baustellen
  • organisatorische Fragen im Arbeitsschutz
  • Abstimmung zwischen verschiedenen Verantwortlichen

Der Arbeitsschutzausschuss schafft dafür einen festen Rahmen.

Hier kommen alle zusammen, die für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb verantwortlich sind:

  • Arbeitgeberseite
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsrat
  • Sicherheitsbeauftragte

Ziel ist es, Themen strukturiert zu besprechen und konkrete Maßnahmen abzuleiten.

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Warum der ASA besonders wichtig ist

In der Bau- und Reinigungsbranche treffen komplexe Abläufe und wechselnde Bedingungen aufeinander.

Ohne klare Abstimmung entstehen schnell:

  • Informationslücken
  • doppelte Zuständigkeiten
  • verzögerte Entscheidungen
  • ungelöste Risiken

Ein gut organisierter ASA sorgt für:

  • klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten
  • strukturierte Bearbeitung von Arbeitsschutzthemen
  • frühzeitiges Erkennen von Risiken
  • nachvollziehbare Entscheidungen
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Ihr Nutzen als Unternehmen

  • rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • klare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz
  • strukturierte Analyse von Arbeitsunfällen
  • bessere Abstimmung zwischen allen Beteiligten
  • Reduzierung von Arbeitsausfällen und Ausfallzeiten

Für angeschlossene Betriebe entstehen keine zusätzlichen Kosten.

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Was haben Beschäftigte davon?

  • sicherere Arbeitsbedingungen
  • systematische Verbesserung von Abläufen
  • Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag
  • mehr Transparenz bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Der ASA sorgt dafür, dass Themen nicht liegen bleiben, sondern gezielt bearbeitet werden.

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So unterstützen wir Sie konkret

Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte begleiten Sie bei:

  • Vorbereitung und Strukturierung der ASA-Sitzungen
  • fachlicher Bewertung arbeitsmedizinischer Themen
  • Einbringung von Erkenntnissen aus Vorsorge und Begehungen
  • Ableitung praxisnaher Maßnahmen
  • kontinuierlicher Weiterentwicklung Ihres Arbeitsschutzes

Wir sorgen dafür, dass der ASA nicht nur stattfindet – sondern Wirkung zeigt.

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Rechtliche Grundlage

Die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses ist im § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt.

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen ASA einzurichten.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgabe rechtssicher und praxisnah umzusetzen.

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Flexibel umsetzbar – auch digital

ASA-Sitzungen können auch als Online-Format durchgeführt werden.

Das ermöglicht:

  • geringeren organisatorischen Aufwand
  • flexible Terminabstimmung
  • Einbindung aller Beteiligten – auch bei verteilten Baustellen

Die Durchführung ist rechtssicher möglich.

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So beantragen Sie unsere Unterstützung

Für angeschlossene Betriebe

Wenn Ihr Unternehmen dem ASD angeschlossen ist, ist unsere Unterstützung beim Arbeitsschutzausschuss mit den gezahlten Beiträgen bereits abgedeckt.

So gehen Sie vor:

  1. Kontaktaufnahme per Telefon oder online
  2. Abstimmung zur aktuellen Situation im Betrieb
  3. Terminvereinbarung
  4. Begleitung der Sitzungen
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Noch nicht dem ASD angeschlossen?

Wenn Sie noch keinen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt haben, informieren wir Sie gern über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem ASD der BG BAU.

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Häufige Fragen

Ja. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss einrichten (§ 11 ASiG).

Mindestens vierteljährlich. Wir unterstützen bei der sinnvollen Planung.

Arbeitgeberseite, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte. Weitere Experten können bei Bedarf eingeladen werden.

Ja. Online-Sitzungen sind möglich und rechtssicher umsetzbar.