Arbeitsschutzausschuss (ASA) – Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert steuern
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bringt alle relevanten Akteure im Betrieb an einen Tisch und sorgt dafür, dass Arbeitsschutz praxisnah umgesetzt wird.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und inhaltlichen Gestaltung ihres ASA.
Für Betriebe, die dem ASD angeschlossen sind, ist unsere Unterstützung bereits abgedeckt – ohne zusätzliche Kosten.
- Arbeitsschutzausschuss: AMD im Austausch mit dem Team
- Quelle: mit KI erstellt
neuer Bereich beginnt
Arbeitsschutz gemeinsam steuern – mit klarer Struktur
Im Arbeitsalltag laufen viele Themen parallel:
- Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle
- Gefährdungen auf Baustellen
- organisatorische Fragen im Arbeitsschutz
- Abstimmung zwischen verschiedenen Verantwortlichen
Der Arbeitsschutzausschuss schafft dafür einen festen Rahmen.
Hier kommen alle zusammen, die für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb verantwortlich sind:
- Arbeitgeberseite
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsrat
- Sicherheitsbeauftragte
Ziel ist es, Themen strukturiert zu besprechen und konkrete Maßnahmen abzuleiten.
neuer Bereich beginnt
Warum der ASA besonders wichtig ist
In der Bau- und Reinigungsbranche treffen komplexe Abläufe und wechselnde Bedingungen aufeinander.
Ohne klare Abstimmung entstehen schnell:
- Informationslücken
- doppelte Zuständigkeiten
- verzögerte Entscheidungen
- ungelöste Risiken
Ein gut organisierter ASA sorgt für:
- klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten
- strukturierte Bearbeitung von Arbeitsschutzthemen
- frühzeitiges Erkennen von Risiken
- nachvollziehbare Entscheidungen
neuer Bereich beginnt
Ihr Nutzen als Unternehmen
- rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- klare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz
- strukturierte Analyse von Arbeitsunfällen
- bessere Abstimmung zwischen allen Beteiligten
- Reduzierung von Arbeitsausfällen und Ausfallzeiten
Für angeschlossene Betriebe entstehen keine zusätzlichen Kosten.
neuer Bereich beginnt
Was haben Beschäftigte davon?
- sicherere Arbeitsbedingungen
- systematische Verbesserung von Abläufen
- Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag
- mehr Transparenz bei Arbeitsschutzmaßnahmen
Der ASA sorgt dafür, dass Themen nicht liegen bleiben, sondern gezielt bearbeitet werden.
neuer Bereich beginnt
So unterstützen wir Sie konkret
Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte begleiten Sie bei:
- Vorbereitung und Strukturierung der ASA-Sitzungen
- fachlicher Bewertung arbeitsmedizinischer Themen
- Einbringung von Erkenntnissen aus Vorsorge und Begehungen
- Ableitung praxisnaher Maßnahmen
- kontinuierlicher Weiterentwicklung Ihres Arbeitsschutzes
Wir sorgen dafür, dass der ASA nicht nur stattfindet – sondern Wirkung zeigt.
neuer Bereich beginnt
Rechtliche Grundlage
Die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses ist im § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen ASA einzurichten.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgabe rechtssicher und praxisnah umzusetzen.
neuer Bereich beginnt
Flexibel umsetzbar – auch digital
ASA-Sitzungen können auch als Online-Format durchgeführt werden.
Das ermöglicht:
- geringeren organisatorischen Aufwand
- flexible Terminabstimmung
- Einbindung aller Beteiligten – auch bei verteilten Baustellen
Die Durchführung ist rechtssicher möglich.
neuer Bereich beginnt
So beantragen Sie unsere Unterstützung
Für angeschlossene Betriebe
Wenn Ihr Unternehmen dem ASD angeschlossen ist, ist unsere Unterstützung beim Arbeitsschutzausschuss mit den gezahlten Beiträgen bereits abgedeckt.
So gehen Sie vor:
- Kontaktaufnahme per Telefon oder online
- Abstimmung zur aktuellen Situation im Betrieb
- Terminvereinbarung
- Begleitung der Sitzungen
neuer Bereich beginnt
Noch nicht dem ASD angeschlossen?
Wenn Sie noch keinen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt haben, informieren wir Sie gern über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem ASD der BG BAU.
neuer Bereich beginnt
Häufige Fragen
Ja. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss einrichten (§ 11 ASiG).
Mindestens vierteljährlich. Wir unterstützen bei der sinnvollen Planung.
Arbeitgeberseite, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte. Weitere Experten können bei Bedarf eingeladen werden.
Ja. Online-Sitzungen sind möglich und rechtssicher umsetzbar.