Betriebs- und Baustellenbegehungen – Risiken erkennen, bevor sie Schäden verursachen
Mit Betriebs- und Baustellenbegehungen unterstützen wir Unternehmen dabei, Arbeitsbedingungen systematisch zu prüfen und praxisnahe Verbesserungen umzusetzen.
Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Einsatzfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu sichern.
Für angeschlossene Betriebe sind unsere Leistungen bereits abgedeckt – ohne zusätzliche Kosten.
- Sicherheit entsteht im Gespräch – Begehung mit dem AMD der BG BAU
- Quelle: mit KI erstellt
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Was sind Betriebs- und Baustellenbegehungen?
Bei einer Begehung analysieren Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (ggf. gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft) die konkreten Arbeitsbedingungen direkt vor Ort – im Betrieb oder auf der Baustelle.
Im Fokus stehen unter anderem:
- körperliche Belastungen
- Lärm, Staub und Vibrationen
- ergonomische Bedingungen
- persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsorganisation
- klimatische Belastungen
Es handelt sich nicht um eine Kontrolle, sondern um eine fachliche Beratung mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.
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Wie läuft eine Begehung ab?
Der Ablauf ist klar strukturiert und praxisnah:
- Abstimmung des Termins mit dem Unternehmen
- Gemeinsame Begehung der relevanten Arbeitsbereiche
- Austausch mit Führungskräften und Beschäftigten
- Identifikation möglicher Belastungen
- Konkrete Empfehlungen zur Verbesserung
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und können in bestehende Gefährdungsbeurteilungen einfließen.
Wichtig:
Die Begehung ist beratend und führt nicht zu Sanktionen.
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Warum sind Begehungen im Bau besonders sinnvoll?
Baustellen verändern sich ständig. Arbeitsbedingungen sind dynamisch und oft komplex.
Typische Herausforderungen im Bau:
- wechselnde Einsatzorte
- Witterungseinflüsse
- schweres Heben und Tragen
- Arbeiten in Höhe
- Zeitdruck
- Koordination verschiedener Gewerke
Regelmäßige Begehungen helfen, diese Besonderheiten systematisch zu berücksichtigen.
Sie tragen dazu bei:
- Arbeitsunfälle zu vermeiden
- gesundheitliche Langzeitschäden zu reduzieren
- Ausfallzeiten zu senken
- Haftungsrisiken zu minimieren
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Wer braucht Betriebs- und Baustellenbegehungen?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das:
- gesetzliche Anforderungen erfüllen möchte
- Gefährdungsbeurteilungen aktuell halten möchte
- neue Arbeitsverfahren einführt
- neue Baustellen einrichtet
- Auffälligkeiten oder hohe Ausfallzeiten feststellt
Besonders sinnvoll sind Begehungen bei:
- komplexen Baustellenprojekten
- Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung
- wiederkehrenden gesundheitlichen Beschwerden
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Ihr Nutzen als Unternehmen
- Frühzeitige Identifikation von Risiken
- Konkrete, umsetzbare Empfehlungen
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Stärkung der Rechtssicherheit
- Beitrag zur Reduzierung von Ausfallzeiten
Und wichtig:
Für angeschlossene Betriebe entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Was haben Beschäftigte davon?
Für Beschäftigte bedeutet eine Begehung:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Berücksichtigung realer Belastungen
- Möglichkeit zum Austausch vor Ort
- Prävention gesundheitlicher Langzeitschäden
Die Begehung dient der Optimierung von Arbeitsbedingungen – nicht der Bewertung einzelner Personen.
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So vereinbaren Sie einen Begehungstermin
Für angeschlossene Betriebe
Wenn Ihr Unternehmen dem ASD angeschlossen ist, sind Betriebs- und Baustellenbegehungen bereits abgedeckt.
So gehen Sie vor:
- Kontaktaufnahme per Telefon oder Formular
- Kurze Abstimmung zu Anlass und Umfang
- Terminvereinbarung
Noch nicht dem ASD angeschlossen?
Wenn Ihr Unternehmen noch keinen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt hat, informieren wir Sie gern über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem ASD der BG BAU.
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Häufige Fragen zu Betriebs- und Baustellenbegehungen
In bestimmten Fällen ergeben sich Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Wir beraten Sie dazu individuell.
In der Regel Führungskräfte, verantwortliche Personen und – je nach Situation – Beschäftigte. Um alle Themenbereiche des Arbeitsschutzes bei der Begehung zu berücksichtigen, ist eine gemeinsame Teilnahme des zuständigen Betriebsarztes oder der zuständigen Betriebsärztin sowie der Sicherheitsfachkraft häufig sinnvoll.
Nein. Die Begehung ist eine beratende Leistung. Es erfolgt keine Weitergabe an Aufsichtsstellen.
Das hängt von Art, Umfang und Risiko der Tätigkeiten ab. Wir unterstützen bei der Einschätzung.