Wiedereingliederung und Erste Hilfe – vorbereitet handeln und unterstützen

Unfälle oder längere Erkrankungen lassen sich nicht immer vermeiden. Entscheidend ist, wie gut ein Betrieb vorbereitet ist – und wie Mitarbeitende im Fall der Fälle unterstützt werden können.

Wir helfen Unternehmen bei der Organisation der Ersten Hilfe und begleiten die strukturierte Wiedereingliederung von Mitarbeitenden.

Für angeschlossene Betriebe sind unsere Leistungen bereits abgedeckt – ohne zusätzliche Kosten.

Ein Bau-Beschäftigter mit bandagiertem Arm steht auf einer Baustelle neben einem Kollegen. Beide tragen Schutzhelm mit Kinnriemen und Warnweste. Im Vordergrund ist ein geöffneter Erste-Hilfe-Koffer sichtbar.
  • Erste Hilfe und Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag
  • Quelle: mit KI erstellt
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Handlungsfähig bleiben – vom Notfall bis zur Rückkehr

Bei der Arbeit können Situationen entstehen, die schnelles und klares Handeln erfordern:

  • Stürze oder Verletzungen
  • akute gesundheitliche Notfälle
  • längere krankheitsbedingte Ausfälle
  • Rückkehr nach Arbeitsunfällen

Damit solche Situationen bestmöglich gelöst werden können, braucht es:

  • klar geregelte Erste-Hilfe-Strukturen
  • ausreichend qualifizierte Ersthelfende
  • organisierte Abläufe im Notfall
  • eine strukturierte Begleitung beim Wiedereinstieg

Wir unterstützen Sie dabei, beides sinnvoll miteinander zu verzahnen.

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Warum das besonders wichtig ist

Baustellen sind dynamisch und körperlich anspruchsvoll.

Ohne klare Strukturen entstehen Risiken:

  • Verzögerungen durch Ausfälle
  • Überlastung anderer Mitarbeitender
  • erneute gesundheitliche Rückschläge
  • Unsicherheit im Team

Eine funktionierende Organisation von der Erstversorgung bis zur schrittweisen Rückkehr sorgt für:

  • schnelle Reaktionsfähigkeit
  • planbaren Wiedereinstieg
  • Stabilität im Betrieb
  • langfristige Sicherung von Fachkräften
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Ihr Nutzen als Unternehmen

  • Klare Zuständigkeiten im Notfall
  • strukturierte Abläufe nach Ausfällen
  • fachliche Beratung zur Belastungssteuerung
  • Reduzierung von Folgerisiken
  • rechtssichere Unterstützung

Für angeschlossene Betriebe entstehen keine zusätzlichen Kosten.

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Was haben Beschäftigte davon?

  • schnelle Hilfe bei Verletzungen oder Notfällen
  • klare Ansprechpartner im Betrieb
  • schrittweise Rückkehr nach längerer Erkrankung
  • vertrauliche arbeitsmedizinische Beratung
  • Berücksichtigung individueller Belastbarkeit

Medizinische Details unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Ziel ist Unterstützung – nicht Bewertung.

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So unterstützen wir konkret

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Beratung zur Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
  • Einschätzung des Bedarfs an Ersthelfenden
  • Unterstützung bei strukturierten Wiedereingliederungsprozessen
  • arbeitsmedizinische Begleitung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • praxisnahe Empfehlungen zur Anpassung von Tätigkeiten

Wir arbeiten lösungsorientiert und branchenspezifisch.

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So beantragen Sie unsere Unterstützung

Für angeschlossene Betriebe

Wenn Ihr Unternehmen dem ASD angeschlossen ist, sind unsere Leistungen bereits abgedeckt.

So gehen Sie vor:

  1. Kontaktaufnahme per Telefon oder Formular
  2. Abstimmung der betrieblichen Situation
  3. Terminvereinbarung
  4. Begleitende Umsetzung im Betrieb
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Noch nicht dem ASD angeschlossen?

Wenn Sie noch keinen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt haben, informieren wir Sie gern über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit dem ASD der BG BAU.

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Häufige Fragen

Die Verantwortung liegt beim Unternehmen. Wir unterstützen bei der fachlichen Ausgestaltung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vorgesehen. Wir beraten Sie dazu individuell.

Für angeschlossene Betriebe nicht.

Nein. Medizinische Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.