Corona und Hitze

Corona und Hitze

Bei der Bereitstellung von Getränken ist sicherzustellen, dass Trinkflaschen und –gefäße nicht von mehreren Personen benutzt werden. Auch bei Pausen im Schatten muss der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern gewährleistet sein.

Ein Tipp, falls der vorhandene Platz im Schatten nicht ausreicht: Die BG BAU fördert die Anschaffung von Wetterschutzzelten als Arbeitsschutzprämie.

Ja. Mund-Nasen-Bedeckungen („Community-Masken“) stellen momentan selbst ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle dar, denn das Virus SARS-CoV-2 wird hauptsächlich durch Tröpfchen übertragen.

Derartige Tröpfchen befinden sich lange im Schwebezustand in der Luft, bevor sie sich irgendwo niederschlagen. Kleinste Tröpfchen bleiben dauerhaft in der Luft. Das Gewebe fängt einen Teil dieser Tröpfchen auf. Mund-Nasen-Bedeckungen bieten einen nachgewiesenen Fremdschutz.

Ein Selbstschutz ist zwar nicht durch Studien nachgewiesen, aber wahrscheinlich. Infektion und Schwere der Erkrankung hängen sehr wahrscheinlich mit der inhalierten Virendosis zusammen. Somit kann jede Verringerung dieser Dosis von Vorteil sein.

Das Atmen durch einen Mund-Nasen-Schutz stellt einen zusätzlichen Widerstand für die Atemmuskeln und somit eine Erhöhung der körperlichen Belastung dar. Zudem kann es zu einer schnelleren Durchfeuchtung der Masken durch vermehrtes Schwitzen kommen, wodurch der Atemwiderstand zusätzlich erhöht wird. Zusätzlich entstehen durch die Feuchtigkeit bessere Lebensbedingungen für Viren.

Weiterhin können Mund-Nasen-Bedeckungen das Erkennen von Anzeichen von Hitzeerkrankungen bei Kolleginnen und Kollegen (z. B. veränderte Gesichtsfarbe, verwaschene Sprache) erschweren.

Weitere Anzeichen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen zeigt die Erste-Hilfe-Rettungskarte Akute Hitzeerkrankungen auf.

Ja, unter freiem Himmel kann bei Einhalten des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern auf den Mundschutz verzichtet werden. Der schützende Effekt der Maske kommt vor allem innerhalb von geschlossenen Räumen zum Tragen.

Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, sollten alternative Maßnahmen ergriffen werden, um das sichere Arbeiten mit Maske zu gewährleisten. Dazu zählt die Sicherstellung von Maskenwechseln, wenn diese durchfeuchtet sind. Dazu ist es notwendig, dass eine ausreichende Anzahl von Masken bereitsteht und die gebrauchten Masken ordnungsgemäß entsorgt bzw. zwischengelagert und gereinigt werden.

Zusätzliche Pausen zum Ausgleich der erhöhten Belastungen und (unter Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern) zum „Durchatmen“ ohne Maske sind ebenfalls zielführend. Ebenso sollte eine besondere Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen untereinander und verstärkte Überwachungsmaßnahmen zur frühzeitigen Erkennung von hitzebedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben sein.

Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Klassische Beispiele sind die Absicherung einer Unfallstelle oder das Anziehen von Einmalhandschuhen bei der Versorgung von Wunden.

Aufgrund des Corona-Virus sollten Ersthelfende momentan aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten und auch hier – soweit möglich – das Abstandsgebot beachten bzw. Mund-Nasen-Schutz tragen.

Weitere Hinweise für Ersthelfende in Zeiten von Corona sind auf der Handlungshilfe für Ersthelfende im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie zu finden.