Schützen Sie Ihre Beschäftigten nach dem TOP-Prinzip

Videotitel: Die drei Arten der UV-Schutzmaßnahmen

Videoquelle: BG BAU

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können mit verschiedenen Maßnahmen ihre Beschäftigten vor der Gefahr der UV-Strahlung schützen. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip.

Technisch - Organisatorisch - Persönlich (TOP) 

  • Technische Maßnahmen: Prüfen Sie Maßnahmen, mit denen sich Sonnenbestrahlung vermeiden lässt: Hierzu eignen sich alle Formen von Abschattungen wie etwa Sonnensegel.

Schutzmaßnahmen vor Hautkrebs

Grafik für Schutzmaßnahmen vor Hautkrebs.
  • Bildtitel: Grafik Schutzmaßnahmen vor Hautkrebs
  • Bildquelle: TVN CORPORATE MEDIA - BG BAU
  • Organisatorische Maßnahmen: Vermeiden Sie Tätigkeiten im Freien, wenn die Sonne intensiv scheint. Dies ist insbesondere in den Monaten April bis September in der Zeit von circa 11 bis 16 Uhr der Fall. Verlegen Sie Arbeitszeiten in den frühen Morgen, lassen Sie Pausen im Schatten verbringen und – wenn machbar – fertigen Sie einzelne Elemente im Schatten vor.
  • Persönliche Maßnahmen: Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, gewährleisten Sie für Ihre Beschäftigten persönlichen Schutz mit entsprechender Kleidung (lange Ärmel und lange Hosen), einer schützenden Kopfbedeckung sowie einer geeigneten Sonnenbrille. UV-Schutzcreme sollte dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erläutert das TOP-Prinzip noch einmal in einem Erklärfilm

Die Illustration zeigt die Schutzwirkung von Textil-Schutz und UV-Schutzmitteln.
  • Bildtitel: Schutzwirkung von Textil-Schutz und UV-Schutzmitteln
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