AMD der BG BAU
Wissenswerte Fakten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Vorsorge ist in erster Linie ein persönliches Beratungsgespräch. Eine Untersuchung erfolgt nur, wenn sie medizinisch sinnvoll ist und die betreffende Person zustimmt.
Alle Informationen und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Betrieb erhält keine Diagnosen.
Der AMD ist keine Aufsichtsbehörde. Unsere Aufgaben sind Beratung und Verbesserungsvorschläge. Wir sind nicht befugt, Sanktionen zu verhängen.
Für Betriebe, die dem ASD der BG BAU angeschlossen sind, wurden die Leistungen bereits mit dem Beitrag abgedeckt.
Ziel ist es, Beschäftigte langfristig einsatzfähig zu halten.