Häufige Fragen zum UV-Schutz
Sicherheit und Gesundheit
Besonders stark ist die UV-Strahlung in den Monaten April bis September und in der Zeit von 11 bis 16 Uhr (MESZ).
Der UV-Index (UVI) gibt die Stärke der UV-Strahlung an. Der UV-Index liegt in Deutschland bei direkter Sonneneinstrahlung zwischen 0 und 9, nur in den hohen Gebirgslagen erreicht er manchmal sogar Werte bis 11.
Ab UVI 3 ist UV-Schutz erforderlich.
Wer sich nicht ausreichend vor UV-Strahlen schützt, dem drohen insbesondere Hautschäden. Das Risiko an Hautkrebs zu erkranken ist hoch.
UV-Strahlung gilt als eine der Hauptursache für alle Arten von Hautkrebs. Allerdings entstehen diese Tumore meist erst nach vielen Jahren. Daher nehmen die meisten Beschäftigten, die im Freien arbeiten, diese Gefährdung kaum wahr.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Risiken durch UV-Strahlung.
Plattenepithelkarzinome – eine der Varianten des weißen Hautkrebses – sowie seine Vorstufen (sogenannte aktinische Keratosen) können inzwischen als Berufskrankheit anerkannt werden.
Nach den neuesten, noch vorläufigen Zahlen nehmen diese Erkrankungen auch 2019 den Spitzenplatz bei den angezeigten Berufskrankheiten am Bau ein. Seit Aufnahme des Plattenepithelkarzinoms in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden der BG BAU in jedem Jahr über 2.500 Fälle gemeldet, im Jahr 2019 lag die Zahl der Verdachtsanzeigen sogar bei 3.131.
Der Lichtschutz- bzw. Sonnenschutzfaktor auf Sonnenschutzpräparaten gibt an, um das Wievielfache sich die Zeit bis zum Auftreten eines Sonnenbrandes theoretisch verlängert.
Da eine Schädigung der Hautzellen jedoch schon deutlich vor einem Sonnenbrand erfolgt und dieser Schutzfaktor nur bei wirklich sehr dickem Auftragen erreicht wird, sollte man in dieser Hinsicht hier sehr großzügig bei der Auswahl des UV-Schutzmittels sein: mindestens 30, besser 50.
Durch Schwitzen und Abrieb verliert sich die Creme. Regelmäßiges Nachcremen – alle 2 Stunden – ist daher wichtig.