Gefährdungsprofil Glas- und Fassadenreiniger

Aufgaben und Tätigkeiten

Glas- und Fassadenreiniger säubern Glasflächen aller Art und Einbauorte manuell und maschinell. Sie sind bei Gebäudereinigungs- und Glasreinigungsfirmen im Bereich Fassadenreinigung oder in der Bauzwischen- und Bauendreinigung tätig. 

Arbeitsbedingungen

Typisch ist die Ausführung von Handarbeit im Stehen. Zwangshaltungen im Bücken, Hocken oder Knien ist erforderlich, um schwer zugängliche Stellen zu erreichen. Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung auf Leitern, Gerüsten, Hebebühnen kommt besonders bei der Fassadenreinigung im Freien mit Kälte, Hitze, UV-Belastung, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft vor.

Feuchtarbeit belastet die Haut, weitere Hautbelastungen und ggf. Atemwegsbelastungen können durch Chemikalien wie Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Kaltreiniger entstehen. Bei der Fassaden-reinigung kommen teils Produkte mit konzentrierten sauren oder alkalischen Stoffen zum Einsatz. Bei längeren Einsatzzeiten sind Schutzkleidung und -ausrüstung (regenfeste Jacken, Overalls und Arbeitshandschuhe) erforderlich. Unfallgefahren bestehen bei Arbeiten auf Leitern, Gerüsten und Hebebühnen sowie an Fassaden.

Empfehlungen zur Prävention

In drei Tabellen sind nachfolgend die typischen Gesundheitsgefährdungen dargestellt:

  1. Gefährdungsbeurteilung bei Ausübung einer der typischen Tätigkeiten in diesem Berufsfeld
  2. Aufgabenfelder (AF 1.1 bis 1.3) der Betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 (Anhang 4) zur Ermittlung von Auslösekriterien als Anhaltspunkte für berufstypische Aufgaben
  3. Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge oder Pflichtvorsorge, die je nach Gefährdungsbeurteilung angeboten oder veranlasst werden muss.

Hinweise zur Anwendung der Gefährdungsprofile

Diese Gefährdungsprofile geben Ihnen wesentliche Hinweise auf Schwerpunkte der Gefährdungen am Arbeitsplatz in einzelnen Berufen oder Tätigkeiten der Bauwirtschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Erfordernisse der betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2. Sie sollen den Beratern und den beratenen Unternehmen die Arbeit erleichtern. Es wird vermieden, dass gleiche Berufe und Tätigkeiten durch unterschiedliche Berater und Unternehmer trotz gleicher Arbeitssituation aus der Einschätzung des Augenblicks sehr verschieden beurteilt werden. Eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren finden Sie hier:

Die Einträge in den Tabellen sind durch Expertenurteile aus arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erfahrung und - soweit verfügbar – durch Messdaten der Exposition begründet. Es sind nur die Teile der Tabellen verwendet worden, in denen nach Auffassung der Experten eine relevante Belastung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegt, nicht zutreffende Belastungen oder Gefährdungen sind hier nicht dargestellt.

Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren (Tabelle 1) orientiert sich an den Qualitätsgrundsätzen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die übrigen Tabellen am Anhang 4 der Vorschrift Nr. 2 der DGUV, soweit diese berufs- oder tätigkeitstypische Aussagen zulassen, die von einem Unternehmen auf ein anderes unmittelbar übertragbar sind.

Einträge wurden dann vorgenommen, wenn es sicher oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Beschäftigter innerhalb eines Zyklus von 2 bis 3 Jahren mit dieser Gefährdungsart in Kontakt kommt und sich daraus aktuelle oder im Verlauf der Tätigkeit zunehmende Risiken für die Gesundheit ergeben oder Folgen für die Eignung ableiten können.

Durch individuelle Beratung im Unternehmen ist festzustellen, ob weitergehende Belastungen oder Gefährdungen der Gesundheit vorliegen, die zu ergänzen sind oder ob einzelne von den Autoren für typisch gehaltene Belastungen oder Gefährdungen im konkreten Unternehmen nicht zutreffen.