Gefährdungsprofil Zimmerer
Aufgaben und Tätigkeiten
Das Berufsbild der Zimmerer ist sehr umfangreich. Es umfasst insbesondere das Erstellen von statisch tragenden Holzkonstruktionen für Bauwerke, einschließlich von Fertigbauwerken, sowie besonderen Betonschalungen und Holzbauten. Außerdem renovieren und sanieren Zimmerer historische Gebäude oder Inneneinrichtungen aus Holz. Sie verarbeiten neben Holz auch Holzwerk- und Trockenbaustoffe sowie Verbindungsmittel, in der Regel aus Metall.
Arbeitsbedingungen
Die Arbeit der Zimmerer ist körperlich schwer. Heben und Tragen schwerer Lasten (Holzbalken, Platten und andere Bauteile), wechselnde Zwangshaltungen im Knien, Hocken, Beugen, Bücken, über Kopf sowie kraftbetonte Handarbeit und die Arbeit mit stationären sowie handgeführten Maschinen wie Stichsägen oder Schleifmaschinen kennzeichnen die Belastungen.
Bei der Tätigkeit kann das Gehör schädigendem Lärm, aber auch Baustäuben und Dämpfen von Imprägniermitteln oder Leimen ausgesetzt sein. Bei der Arbeit mit handgeführten Maschinen können Vibrationen auftreten. Die Arbeit erfolgt in klassischen Zimmererbetrieben überwiegend im Freien bei Kälte, Hitze, Nässe und oft bei Zugluft. Bei Unternehmen des Holzfertigteilbaus erfolgt die Vorfertigung in der Regel in Hallen bzw. unter Dächern und die Montage der Holzfertigteile auf Baustellen im Freien. Absturzgefährdungen sind bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Gerüste, Leitern) gegeben.
Empfehlungen zur Prävention
In drei Tabellen sind nachfolgend die wesentlichen Gesundheitsgefährdungen dargestellt:
- Gefährdungsbeurteilung bei Ausübung einer der typischen Tätigkeiten in diesem Berufsfeld
- Aufgabenfelder (AF 1.1 bis 1.3) der Betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 (Anhang 4) zur Ermittlung von Auslösekriterien als Anhaltspunkte für berufstypische Aufgaben
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge oder Pflichtvorsorge, die je nach Gefährdungs-beurteilung angeboten oder veranlasst werden muss.
Hinweise zur Anwendung der Gefährdungsprofile
Diese Gefährdungsprofile geben Ihnen wesentliche Hinweise auf Schwerpunkte der Gefährdungen am Arbeitsplatz in einzelnen Berufen oder Tätigkeiten der Bauwirtschaft und die damit im Zusammenhang stehenden Erfordernisse der betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2. Sie sollen den Beratern und den beratenen Unternehmen die Arbeit erleichtern. Es wird vermieden, dass gleiche Berufe und Tätigkeiten durch unterschiedliche Berater und Unternehmer trotz gleicher Arbeitssituation aus der Einschätzung des Augenblicks sehr verschieden beurteilt werden. Eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren finden Sie hier:
Die Einträge in den Tabellen sind durch Expertenurteile aus arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erfahrung und - soweit verfügbar – durch Messdaten der Exposition begründet. Es sind nur die Teile der Tabellen verwendet worden, in denen nach Auffassung der Experten eine relevante Belastung oder Gefährdung der Gesundheit vorliegt, nicht zutreffende Belastungen oder Gefährdungen sind hier nicht dargestellt.
Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren (Tabelle 1) orientiert sich an den Qualitätsgrundsätzen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die übrigen Tabellen am Anhang 4 der Vorschrift Nr. 2 der DGUV, soweit diese berufs- oder tätigkeitstypische Aussagen zulassen, die von einem Unternehmen auf ein anderes unmittelbar übertragbar sind.
Einträge wurden dann vorgenommen, wenn es sicher oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Beschäftigter innerhalb eines Zyklus von 2 bis 3 Jahren mit dieser Gefährdungsart in Kontakt kommt und sich daraus aktuelle oder im Verlauf der Tätigkeit zunehmende Risiken für die Gesundheit ergeben oder Folgen für die Eignung ableiten können.
Durch individuelle Beratung im Unternehmen ist festzustellen, ob weitergehende Belastungen oder Gefährdungen der Gesundheit vorliegen, die zu ergänzen sind oder ob einzelne von den Autoren für typisch gehaltene Belastungen oder Gefährdungen im konkreten Unternehmen nicht zutreffen.